Auswandern nach Chile
Das lang gestreckte Land
Chile in Südamerika ist das Ziel zum
Auswandern vieler Deutscher. Auf 760.000 Quadratkilometern leben in
Chile heute 21 Millionen Menschen. Die Hauptstadt des Landes und
gleichzeitig die wohl bekannteste Stadt ist Santiago de Chile. Mit
knapp sechs Millionen Einwohnern ist sie auch die größte
Stadt im Land. Vierzig Prozent der Bevölkerung sind damit in
Santiago de Chile ansässig.
Das Land liegt im Westen Südamerikas und grenzt somit an den
Pazifischen Ozean. Aufgrund der Länge des Landes von 4000km gibt
es in Chile viele verschiedene Klimazonen. Die unterschiedlichen
Klimaverhältnisse bringen demnach auch die verschiedensten Formen
von Flora und Fauna hervor.
Die Währung in Chile
sind
chilenische Pesos. Ein Euro sind
umgerechnet knapp 700 Pesos (August 2006). Das Preisniveau ist für
südamerikanische Verhältnisse recht hoch. Oft entspricht es
sogar dem Niveau in Mitteleuropa.
Das (reale) wirtschaftliche Wachstum Chiles lag 2005 bei 6,3 Prozent.
Diese hohen Raten helfen dem Land in Form eines Aufschwungs.
Hauptantrieb des Wachstums ist die starke Nachfrage nach Produkte aus
den USA, der EU und Asien.
Die Landessprache ist Castellano. Castellano ist die
südamerikanische Bezeichnung für die Art spanisch, die in den
Ländern gesprochen wird. Englisch wird nur von besonders wenigen
Menschen gesprochen. Im Süden Chiles wird in manchen Regionen
deutsch gesprochen. Einige Worte von Einwanderern wurden sogar in die
Sprache übernommen, z.B. closet oder Kuchen.
Österreichische,
Schweizer und deutsche Staatsbürger können mit einem
gültigen Reisepass nach Chile einreisen. Der Reisepass muss zum
Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Auf diese Weise wird kein Visum benötigt und die Aufenthaltsdauer
ist auf drei Monate beschränkt. Falls ein Aufenthalt von mehr als
drei Monaten geplant ist, muss ein Visum beantragt werden. Dies ist
dann bis zu einem Jahr gültig. Das Visum kann in eine unbefristete
Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Diese muss beim chilenischen
Innenministerium beantragt. Der Beantragung soll eine Begründung
beiliegen, die die Gründe der Einwanderung aufführt.
Außerdem muss nachgewiesen werden, dass genügend finanzielle
Mittel vorhanden sind.
Einkommensteuerpflichtig die in Chile ansässig sind oder einen
Wohnsitz haben. Einwohner zahlen Einkommenssteuer auf ihre Einnahme,
egal woher diese stammen. Nicht ansässige Personen zahlen nur
Steuern auf die Einkünfte aus chilenischen Quellen. Der Steuersatz
steigt progressiv an und beginnt bei 5 Prozent. Der Spitzensteuersatz
liegt bei 45 Prozent. Die Mehrwertsteuer in Chile liegt einheitlich bei
18 Prozent.
Das chilenische Strafrecht sieht im Wesentlichen die gleichen Strafen
die das Deutsche Strafrecht vor. Seit dem Jahr 2001 ist die Todesstrafe
abgeschafft.
Dennoch wird der Besitz und Handel mit Drogen sehr hart bestraft.
Hinweis: Im Grenzgebiet zu Peru und Bolivien wurden währen der
Militärregierung mehr als hunderttausend Tretminen verlegt. Die
Räumung dieser Minen geht nur langsam voran.
Deutsche Botschaft in Chile
Dr. Peter Scholz
Las Hualtatas 5677, Vitacura
Santiago de Chile
Telefon: (0056 2) 463 25 00
Telefax: (0056 2) 463 25 25
Email:
reg1@santi.auswaertiges-amt.de
http://www.santiago.diplo.de/
Botschaft der Republik Chile in Deutschland
Frau Marigen Ariadna Julia Hornkohl
Mohrenstraße 42
10117 Berlin
http://www.embajadaconsuladoschile.de/
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